Legen Sie Ihre Hausverwaltung in Großenhain & Umgebung in erfahrene Hände.
Mit viveto geht das ganz einfach, schnell und zuverlässig.
Sondereigentumsverwaltung, WEG-Verwaltung und Mietverwaltung in der Region Großenhain
Sie suchen nach einer seriösen und zuverlässigen Hausverwaltung? Dann haben Sie in viveto den richtigen Partner gefunden. Welche Form der Immobilienverwaltung Sie auch benötigen, wir kümmern uns für Sie darum. Teilen Sie uns in einem persönlichen Kennenlerngespräche Ihre Bedürfnisse mit und wir besprechen mit Ihnen ausgiebig die passenden Serviceleistungen. Unsere kompetenten Ansprechpartner beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.
Das können Sie von viveto erwarten:
Unsere breit aufgestellte Immobiliengruppe, bestehend aus viveto Verwaltung, viveto Wohnen und viveto Immobilien, garantiert Ihnen einen ganzheitlichen Immobilienservice. Abgesehen von der Wohnungsverwaltung im Raum Großenhain können wir Sie auch betreuen, wenn Sie Ihre Immobilie kaufen, verkaufen oder vermieten möchten. Bei Bedarf erhalten Sie bei uns ein „Rundum-sorglos-Paket“.
Die große Kreisstadt in Sachsen im Landkreis Meißen hieß Großenhain einst Hayn. Eine der ältesten Städte Sachsens ist die große Kreisstadt Großenhain. Entdecken Sie die Überreste der Geschichte, indem Sie den geschäftigen Altstadtkern erkunden. Machen Sie einen gemütlichen Spaziergang durch einen der vielen Parks oder anderen Grünanlagen, um einen Eindruck von Großenhain, „der angenehmen Stadt im Grünen“, zu bekommen. Darüber hinaus bereichern jedes Jahr zahlreiche kulturelle Veranstaltungen und sportliche Wettbewerbe das Stadtleben und verwandeln Gebäude, Straßen, Plätze und Parks in einzigartige und interessante Orte.
Neben diesen vielfältigen Angeboten an Kunst, Kultur und Natur präsentiert sich dem Besucher in erster Linie Großenhain als lebenswertes und liebenswertes Städtchen, das nur wenige Kilometer vor den Toren der Landeshauptstadt Dresden liegt. Städtisches Leben und staatliches Handeln basieren seit langem auf der Entwicklung und Förderung von Wirtschaft, Infrastruktur, Handel und Gewerbe. Hervorragende Betreuungs- und Lernumgebungen sowie vielfältige Freizeitmöglichkeiten für Kids und Teens runden dieses Bild ab.
Großenhain, eine gastfreundliche Stadt im Grünen, bietet für jeden Lebensstil und jede Lebenslage die idealen vier Wände. Die Bedürfnisse nach zeitgemäßem Wohnkomfort werden im Stadtkern erfüllt, wo Alt und Neu friedlich nebeneinander existieren. Auf der anderen Seite dominiert in den Stadtteilen noch immer das ländliche Leben mit all seinen Vorzügen. Die Bewohner der Stadtteile profitieren von der Nähe zur Innenstadt aufgrund des gut ausgebauten Nahversorgungs- und Dienstleistungsangebots.
Das Leben in Großenhain zeichnet sich durch ein vielfältiges Kultur-, Freizeit- und Sportangebot aus. Damit sich Menschen aller Generationen in der Stadt wohlfühlen, ist vor allem das persönliche Wohnumfeld entscheidend.
Eine Hausverwaltung ist eine Person oder ein Unternehmen, das sich um die Verwaltung von Immobilien kümmert. Dazu gehört die Überwachung und Durchführung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die Betreuung von Mietern und Eigentümern, die Überwachung von Miet- und Pachtverträgen, die Durchführung von Eigentümerversammlungen und die Pflege von Finanzunterlagen. Eine Hausverwaltung kann für verschiedene Arten von Immobilien zuständig sein, wie zum Beispiel Wohnhäuser, Wohnanlagen, Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekte. Sie ist in der Regel der Ansprechpartner:in für Mieter und Eigentümer:innen und kümmert sich um alle Belange rund um die Immobilie.
Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft zuständig. Das bedeutet, dass ein Hausverwalter nicht zwingend vorgeschrieben ist. Über die Bestellung oder Abberufung eines Verwalters entscheiden die Wohnungseigentümer (§ 26 WEG, Absatz 1).
Bestellt die Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter, übernimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Gesellschaft muss einen Verwalter bestellen, der für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Übereinstimmung mit der Wohnungseigentumssatzung verantwortlich ist. Der Verwalter ist auch für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und für die Einziehung der gemeinsamen Instandhaltungs- und Sicherheitsgebühren verantwortlich.
Beauftragt ein Vermieter zur Verwaltung einer Immobilie eine Hausverwaltung, muss er die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang selbst tragen.
Laut § 556b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat der Vermieter die Kosten der Verwaltung der Mietsache zu tragen. Das bedeutet, dass er für die Beauftragung einer Hausverwaltung oder für andere verwaltungsbezogene Aufgaben wie zum Beispiel die Erstellung von Mietverträgen oder die Durchführung von Reparaturen selbst aufkommen muss. Er darf diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Wenn der Vermieter die Verwaltungsaufgaben selbst übernimmt, darf er ebenfalls keine Gebühren von den Mietern verlangen. Allerdings hat er in diesem Fall keine Kosten für eine Hausverwaltung und kann diese Einsparungen an die Mieter weitergeben, indem er zum Beispiel die Miete senkt.
Die Kosten für eine Hausverwaltung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und Art des Objekts, der Anzahl der Einheiten, den anfallenden Aufgaben und den Leistungen der Hausverwaltung. Es ist daher schwierig, pauschale Aussagen über die Kosten einer Hausverwaltung zu treffen. In der Regel berechnen Hausverwaltungen ihre Leistungen entweder auf Stundenbasis oder als Pauschale pro Einheit. Die Kosten für eine Hausverwaltung können je nach Objekt und Leistungen zwischen wenigen Hundert und mehreren Tausend Euro im Jahr liegen.